1. Angebote
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen.
Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Weitergabe von Unterlagen und Informationen
Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch.
3. Vorkenntnis
Der Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt bekannt ist.
Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis und bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechts oder Vermietung unseren Provisionsanspruch an. Die Provision gilt auch bei Übernahme des Objektes im Wege einer Zwangsversteigerung als vereinbart.
4. Provisionsanspruch I Provision
Die Provision ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist im Preis nicht enthalten. Zu der Entstehung des Provisionsanspruchs genügt auch die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Die Provision beträgt 5,00% zzgl. der gültigen Umsatzsteuer vom notariellen Kaufpreis.
5. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen.
Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Berlin.
7. Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
CARBO Immobilien Management GmbH
Berlin, d. 07.05.14